Der Narrenrat der Froschzunft
Kein Verein ohne Führung und Ordnung. Unter §7 der Froschköniglichen Verordnung 1962 und §7 und §8 der Vereinssatzung 1964 sind die Funktionen und Aufgaben geregelt. So überwacht der Narrenrat die Einhaltung der Zunftordnung und unterstützt das Froschkönigspaar. Narrenrat wird, wer die Eidesformel geleistet und den Narrenschlag erhalten hat.
Dem Narrenrat gehören die Mitglieder des Präsidiums, die aktiven Narrenräte und der Narrenpolizist an. Der erweiterte Narrenrat wird unterstützt vom Froschkönigspaar und den jeweiligen Gruppenführern als Zunftmeister.
Der Narrenrat als wichtigstes Vereinsgremium bestimmt die Geschicke der Zunft. So schlägt er der Mitgliederversammlung das Präsidium zur Wahl vor, bestimmt die Ausrichtung der jährlichen Fasnacht, inthronisiert das Froschkönigspaar und bestimmt die jeweiligen Träger der zunfteigenen Kostüme und wählt die neuen Räte.
Das Präsidium besteht aus dem ersten und dem zweiten Präsidenten, dem Archivar und dem Säckelmeister. Sie sind für die ordentliche Vereinsführung verantwortlich.
Der Narrenpolizist sorgt durch sein autoritäres Auftreten und seine blankgeputzte Schelle für Ruhe und Ordnung im Froschenteich.
1. Vorstand Achim Kempter | Tel.: |
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2. Vorstand Klaus-Peter Baschnagel | Tel.: |
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Kassier Holger Hermann | Tel.: |
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Schriftführer Andreas von Briel | Tel.: |